Baset International Excellence Services

AGB

der Baset International Excellence Services GmbH, Frankfurter Allee 55 B, 10247 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmerin“)

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, welche die Auftragnehmerin mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schließt. Dies umfasst insbesondere Housekeeping und Hotelreinigung, Gebäude-, Unterhalts- und Sonderreinigung, Dienstleistungen rund um Baustellen, Transportleistungen sowie Catering.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Auftragnehmerin stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Auf Grundlage einer Anfrage erstellt die Auftragnehmerin ein individuelles Angebot. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und die Auftragnehmerin die Annahme in Textform bestätigt oder mit der Leistungsausführung beginnt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art, Umfang, Ort und Zeit der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise dem darin in Bezug genommenen Leistungsverzeichnis.

(2) Nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten sind gesondert zu beauftragen und werden gesondert vergütet.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Leistungen nach billigem Ermessen zu erbringen, soweit im Leistungsverzeichnis keine konkreten Vorgaben zu Arbeitsweise, Reihenfolge oder eingesetzten Mitteln getroffen sind.

(4) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung des Leistungsumfangs, wird die Auftragnehmerin prüfen, ob die Änderung mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist, und dem Auftraggeber die Auswirkungen auf Vergütung und Ausführungsfristen mitteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich, bei einmaligen Leistungen nach Abschluss der Leistungserbringung.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich anzupassen, soweit sich die maßgeblichen Kosten, insbesondere Personal- und Materialkosten, nachweislich verändert haben. Preiserhöhungen sind dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin die vereinbarten Leistungen ungehindert erbringen kann. Er gewährt insbesondere rechtzeitig Zutritt zu den Objekten und Flächen.

(2) Der Auftraggeber stellt kostenfrei zur Verfügung, soweit nicht abweichend vereinbart:

  • Wasser- und Stromanschlüsse
  • abschließbare Räumlichkeiten zur Unterbringung von Geräten und Materialien
  • Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten für das eingesetzte Personal
  • Entsorgungsmöglichkeiten für anfallende Abfälle

(3) Der Auftraggeber weist auf Besonderheiten des Objekts hin, insbesondere auf empfindliche Oberflächen, Gefahrenquellen, Sicherheitsvorschriften und geltende Hausordnungen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Zutritt, Schlüssel und Sicherheit

(1) Werden der Auftragnehmerin Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes überlassen, sind diese in einer Übergabeliste zu dokumentieren.

(2) Die Auftragnehmerin verwahrt überlassene Zugangsmittel sorgfältig und verschlossen und gibt sie nur an das eingesetzte Personal weiter.

(3) Der Verlust eines Zugangsmittels ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für Schäden aus einem Verlust, insbesondere für Kosten einer notwendigen Schließanlagenänderung, richtet sich nach § 10 dieser Bedingungen.

(4) Nach Beendigung des Vertrags sind sämtliche überlassenen Zugangsmittel unverzüglich zurückzugeben.

§ 7 Termine, Ausführungsfristen und höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, die der Auftragnehmerin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen dazu, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und behördlich angeordnete Betriebseinschränkungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie Energie- und Rohstoffknappheit, sofern diese Umstände nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind.

(3) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 8 Einsatz von Subunternehmern

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Die Auftragnehmerin bleibt in diesem Fall Vertragspartnerin des Auftraggebers und haftet für das Verhalten der Subunternehmer wie für eigenes Verhalten.

§ 9 Mängelanzeige und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen zeitnah zu prüfen.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Regelung in Absatz 2 findet keine Anwendung.

(4) Bei berechtigter Mängelrüge ist die Auftragnehmerin zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert die Auftragnehmerin sie ernsthaft und endgültig, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(5) Gegenüber Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche in zwölf Monaten ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Auftragnehmerin.

§ 11 Versicherung

Die Auftragnehmerin unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen. Auf Wunsch legt sie dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis vor.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung.

(2) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden für die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen. Wird keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet ihr Personal zur Verschwiegenheit über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen.

§ 14 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine bei der Auftragnehmerin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzuwerben oder einzustellen, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt in Textform zu. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Die folgende Belehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Baset International Excellence Services GmbH Frankfurter Allee 55 B 10247 Berlin Telefon: [Telefonnummer eintragen] E-Mail: info@baset-international-excellence-services.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Baset International Excellence Services GmbH Frankfurter Allee 55 B 10247 Berlin E-Mail: info@baset-international-excellence-services.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am () / erhalten am ()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

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